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§ 23 - Datenschutzvereinbarung

1. Der Verein erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und Email-Adressen, Geburtsdatum, Funktionen im Verein).

2. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder de
- Erhebung,
- Speicherung sowie
- Verarbeitung (Nutzung, Veränderung und Übermittlung)
der personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft. Die Zweckbindung wird mit dieser Datenschutzvereinbarung gewährleistet.

3. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.Mit der Bekanntgabe einer Email-Adresse willigen die Mitglieder zudem in die Verwendung dieser Daten zum Zwecke der Informationsübermittlung (Email-Newsletter) ein.

4. Art der Verarbeitung und Zwecke der Nutzung von personenbezogenen Daten sind in der dieser Satzung beigefügten Anlage (Annex 1; Seite 3) separat aufgeführt.

5. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO jederzeit das Recht auf
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
- Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit
- Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Die Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft sowie deren sonstige Regelungen bedingen nicht zwangsweise die Einwilligung in die Datenschutzvereinbarung und bleiben von der möglichen Löschung oder Sperrung der Daten unberührt.

6. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Name und besondere vereinsinterne Erfolge und Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein besonderes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von Vereinsaktivitäten zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung er Mitgliedschaft gelöscht.

7. Ein Datenschutzbeauftragter ist für den Verein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich durch den Kassierer und den Schriftführer sowie deren Stellvertreter.

Datenschutzvereinbarung

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